Vergleiche bei gleichartigen Produkten nicht den Packungspreis, sondern den Preis je gleicher Mengeneinheit. In Deutschland muss der Grundpreis für viele Waren klar angegeben werden. Großpackung und Angebot sind nicht automatisch günstiger.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit – typischerweise pro Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter. Er macht unterschiedliche Packungsgrößen vergleichbar. Stehen zwei Packungen Reis nebeneinander, sagt der Gesamtpreis allein wenig aus, wenn eine 700 g und die andere 1.000 g enthält.
So rechnest du selbst
Grundpreis pro kg = Preis ÷ Gewicht in kg. Beispiel: 3,49 € für 700 g. 700 g entsprechen 0,7 kg. 3,49 ÷ 0,7 = 4,99 €/kg.
Für Liter gilt dasselbe Prinzip. Bei 750 ml für 2,10 € teilst du 2,10 durch 0,75 = 2,80 €/l.
Beispiel: große Packung gewinnt – diesmal
| Produkt | Packung | Preis | Grundpreis |
|---|---|---|---|
| A | 700 g | 3,49 € | 4,99 €/kg |
| B | 1.000 g | 4,20 € | 4,20 €/kg |
Packung B kostet an der Kasse mehr, ist aber pro Kilogramm günstiger. Sie lohnt sich trotzdem nur, wenn du die Menge verbrauchst.
Typische Fallen beim Preisvergleich
- Rabatt ohne Bedarf: 30 % günstiger ist 100 % unnötig, wenn du den Artikel gar nicht brauchst.
- Unterschiedliche Qualität: Grundpreis vergleicht den Preis, nicht Zutaten, Herkunft oder Qualität.
- Abtropfgewicht: Bei bestimmten Waren kann die relevante Bezugsgröße das Abtropfgewicht sein.
- Verderb: Eine große Packung ist teurer, wenn ein Teil weggeworfen wird.
- Einheiten übersehen: Immer gleiche Einheiten vergleichen.
Was die Preisangabenverordnung sagt
§ 4 PAngV verpflichtet Anbieter bei vielen nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angebotenen Waren zur Angabe des Grundpreises neben dem Gesamtpreis. § 5 regelt die Mengeneinheiten, typischerweise 1 kg, 1 l, 1 m oder 1 m². Es gibt Ausnahmen; für den Alltag genügt meist: Wenn ein Grundpreis angegeben ist, nutze ihn für den Größenvergleich.
Häufige Fragen
Muss jeder Händler einen Grundpreis angeben?
Nicht in jedem Fall. Die Preisangabenverordnung enthält Pflichten und Ausnahmen. Für die konkrete Rechtslage ist der Gesetzestext maßgeblich.
Ist die größte Packung immer am günstigsten?
Nein. Vergleiche den Grundpreis – und kaufe nur eine Menge, die du tatsächlich verbrauchst.
Kann ich Grundpreise bei Angeboten vergleichen?
Ja. Entscheidend ist der aktuelle Grundpreis der vergleichbaren Produkte, nicht nur der Prozent-Rabatt.
Quellen und Stand
- PAngV § 4 – Pflicht zur Angabe des Grundpreises – amtlicher Gesetzestext
- PAngV § 5 – Mengeneinheit – amtlicher Gesetzestext
Quellen zuletzt geprüft am 7. Oktober 2026. Externe Quellen können sich ändern.